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Datenbanken der österreichischen Polizei
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AFIS (AFIS = Automatische Fingerabdruck-Identifizierungs-System
):
800.000 Zehnfingerabdrücke und ca. 10.000 ungeklärte Tatortspuren
Jährlich wird mit dem AFIS die Herkunft von knapp 5.000 Fingerspuren
festgestellt.
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DNS-Datenbank
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EDIS(Elektronisches Daten- und
Informationssystem der Staatspolizei) :
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EKIS (Elektronisches
Kriminalpolizeiliches Informationssystem):
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EUFID (Europäische Fahrzeug Identifizierungs-Datei) :
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FIS (Fremdeninformationssystem)
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EURODAC (europäische automatisierte
Fingerabdruck-Identifizierungssystem):
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KPA (Kriminalpolizeilicher Aktenindex):
Im KPA speichert die Kriminalpolizei alle Anzeigen.
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N.SIS (Nationales Schengener
Informationssystem) :
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Vertrauenspersonenevidenz:
In dieser Datenbank werden alle informellen Mitarbeiter (ugs Spitzel und Informanten)
erfasst.
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TECS (Informationssystem des Europäischen
Polizeiamts - EUROPOL)
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ZMR (Zentrales Melderegister)
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Zentrales Waffenregister
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Anmerkung: Die Heeresnachrichtendienste
betreiben eigene Datensammlungen
Hinweis: Zahlen zu den einzelnen Datenbanken stammen unter anderem aus
der Beantwortung 5386/AB XX.GP der parlamentarischen Anfrage Nr. 5695/J
XX.GP der Überwachung in Österreich vom 2. Februar 1999.
Dort können sie diese Zahlen auch selbst nachlesen, da diese Dokumente über
www.parlament.gv.at frei zugänglich sind.
Eine weitere Quelle sind einige Ausgaben des Magazins für öffentliche
Sicherheit des BMI.
DNS-Datenbank
Die DNS-Datenbank ist seit Oktober 1997 in Betrieb. Bereits ein Jahr später
konnten mit Hilfe der Methode 149 Straftaten geklärt werden. Bis 2004 konnten
so 1.405 Delikte auf diese Weise geklärt werden.
Gesetzliche Grundlage für die DNS - Datenbank ist das Sicherheitspolizeigesetz
(§§ 64 bis 80).
Stand 2002:
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Die Datenbank umfasst die DNS von mehr als 43.000 Menschen.
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ca. 9.400 Spuren unbekannter Personen
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Durch die DNS-Datenbank wurden bisher fast 1.600 Fälle gelöst - eine
Trefferquote von 24 Prozent; darunter neun Morde, 74 Raubüberfälle, 56
Vergewaltigungen und über 1.300 Einbrüche.
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Die Untersuchung von Tatortspuren kostet rund 290 EUR.
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Die Untersuchung eines Mundhöhlenabstrichs eines Verdächtigen kostet etwa 95
Euro.
Zahlenangaben sind vom März 2002 (aus Öffentliche Sicherheit, Das
Magazin des Innenministeriums
Nr. 3-4/2002 März-April)
Stand April 2005
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Österreich übernimmt die Führung der weltweiten DNA-Datenbank von Interpol
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Die Datenbank umfasst die DNS-Daten von mehr als 100.000 Menschen (und ist
damit zu diesem Zeitpunkt die 4. größte DNS-Datenbank der Welt).
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Die Untersuchung von Tatortspuren kostet rund 300 EUR.
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Jährlich werden vom Bundeskriminalamt (BK) 2,4 Millionen Euro in die
DNS-Analyse investiert.
Diese Daten stammen aus folgenden Berichten:
derStandard.at:
Weltweite DNA-Fahndung in Wien vom 23.4.2005
www.futurezone.orf.at:
Polizei ist Europameister in DNA-Analyse vom 23.4.2005
Ein weiterer Text zu diesem Thema befindet sich im Magazin Öffentliche
Sicherheit
, Nr. 1-2/2005 Jänner-Februar
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EDIS - (Elektronisches Daten- und Informationssystem der
Staatspolizei)
Eine wichtige Datei des BVT (ehemals "Stapo", Gruppe II/C). Hier werden unter
anderem auch jene Daten gespeichert, die für eine
Sicherheitsüberprüfung
relevant sind. Diese ist eine Vorraussetzung, um Zugang zu
vertraulichem,
geheimen oder
streng geheimen Daten zu erhalten.
Eine Information ist:
vertraulich |
... wenn sie unter strafrechtlichem Geheimhaltungsschutz steht und
ihre Geheimhaltung im öffentlichen Interesse gelegen ist; |
geheim
|
... wenn sie vertraulich ist und ihre Preisgabe zudem die Gefahr erheblicher
Schädigung volkswirtschaftlicher Interessen einer Gebietskörperschaft oder
erheblicher Schädigung der auswärtigen Beziehungen oder der Interessen des
Bundes an der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder der
umfassenden Landesverteidigung schaffen würde;
|
streng geheim
|
... wenn sie geheim ist und überdies ihr Bekannt werden eine
schwere Schädigung nach Z. 2 wahrscheinlich machen würde. |
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EKIS (Elektronisches Kriminalpolizeiliches Informationssystem):
Das EKIS ist eines der wichtigsten Hilfsmittel für die Arbeit der
Sicherheitsbehörden. Von den über 38.000 Zugriffsberechtigten wurden im Jahr
2001 49,6 Millionen Anfragen an das EKIS-System gestellt.
Seit 1. Oktober 2002 ist das verbesserte System EKIS 01 in Betrieb.
Um unbefugte Datenzugriffe möglichst auszuschließen, enthält EKIS 01 folgende
zusätzliche Komponenten:
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Online-Protokoll:
Alle Zugriffe auf das EKIS System werden im Online-Protokoll gespeichert. Das
ermöglicht eine bessere Kontrolle jedes Zugriffsberechtigten und seiner
Dienstvorgesetzten.
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Zufallsgenerator:
Pro Woche werden vom Zufallsgenerator fünf Dienststellen ausgewählt, in denen
die Abfragen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ihre Rechtmäßigkeit
überprüft werden.
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Benutzerverwaltung:Die Datenschutzbeauftragten überprüfen die
Zugriffsberechtigungen der Bediensteten laufend auf ihre Notwendigkeit. Damit
ist gewährleistet, dass die Bediensteten nur jene Berechtigungen besitzen, die
sie für die Arbeit benötigen.
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Teachware:
Ein Lernprogramm vermittelt Grundwissen über EKIS und über das
Datenschutzrecht. Dieses Wissen wird in einer Online-Prüfung abgefragt; erst
dann wird eine Zugriffsberechtigung erteilt.
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Trainingsumgebung: Zu Übungszwecken wird nicht mehr auf Echtdatensätze
zurückgegriffen, sondern auf eine neue Trainingsumgebung.
EKIS 01 wird weiterentwickelt zum "Integrierten Polizeilichen
Sicherheitssystem" (IPOS). Damit wird den Sicherheitsbehörden auch ein
umfangreiches Analyse-Instrument zur Verfügung stehen. Die Umsetzung von IPOS
begann schrittweise ab Sommer 2003.
Über EKIS erreicht man folgende Datenbanken
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das Strafregister (geführt von der Bundespolizeidirektion Wien zentral für ganz
Österreich),
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das Kraftfahrzeugzentralregister
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die Kfz-Fahndungs- und -informationsdatei
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die Personenfahndungs- und -informationsdatei
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die Sachenfahndungsdatei
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die Kulturgutfahndung
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der Kriminalpolizeiliche Aktenindex (KPA)
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die erkennungsdienstliche Evidenz (EE) samt Fingerabdruckidentifizierungssystem
(AFIS) und DNS-Datenbank
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EURODAC (europäisches automatisiertes
Fingerabdruck-Identifizierungssystem):
Am 15. Juni 1990 wurde von allen EU Mitgliedstaaten das
Dubliner Übereinkommen unterzeichnet. Dieses ermöglicht die Bestimmung
des Staates, der für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat gestellten
Asylantrags zuständig ist. Da man sich schon damals darüber im klaren war, dass
es bei der Identifizierung der Asylantragsteller, die schon in einem anderen EU
Land einen Asylantrag gestellt haben, zu Schwierigkeiten für die einzelnen
Staaten kommen kann, beschlossen die zuständigen Minister im Dezember 1991 die
Einführung eines gemeinschaftsweiten Systems zur Abnahme der Fingerabdrücke von
Asylbewerbern ("Eurodac"), das die Identifizierung dieser Personen ermöglicht.
Rechtsakt:
Verordnung Nr. 2725/2000 des Rates vom 11. Dezember 2000 über die Einrichtung von "Eurodac" für den Vergleich von Fingerabdrücken zum Zwecke der effektiven Anwendung des Dubliner Übereinkommens [Amtsblatt L 316 vom 15.12.2000].
Durchführungsmassnahmen:
Verordnung (EG) Nr. 407/2002 des Rates vom 28. Februar 2002 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 2725/2000 über die Einrichtung von "Eurodac" für den Vergleich von Fingerabdrücken zum Zwecke der effektiven Anwendung des Dubliner Übereinkommens [Amtsblatt L 62 vom 5.3.2002].
Mit dem "Eurodac"-System haben die EU Mitgliedsstaaten die Möglichkeit,
Asylwerber und Personen die illegal eine Außengrenze der EU überschritten
haben, zu identifizieren. Dieses System ist eine Art europaweites
AFIS (AFIS = Automatische Fingerabdruck-Identifizierungs-S
ystem). Zu diesem Zweck nehmen die Mitgliedstaaten nach der Antragstellung
jedem Asylbewerber (mindestens 14 Jahre alt), bzw. jedem illegal an der
Außengrenze oder im grenznahen Raum angetroffenen Ausländer, die Fingerabdrücke
ab. Diese werden in digitalisierter Form an eine zentrale Stelle
(Zentraleinheit) weitergleitet, die über die technische Ausstattung zur
Speicherung und zum Abgleich verfügt. Weitere übermittelte Daten sind ua. die
Kennnummer, Ort und Zeitpunkt der Antragstellung, der Herkunftsmitgliedstaat,
und das Geschlecht.
Die Daten über Asylwerber werden in der Regel zehn Jahre aufbewahrt. Hat ein
Asylbewerber die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats erworben, werden die
ihn betreffenden Daten unverzüglich gelöscht. Weitere Gründe zur Löschung der
Daten sind der Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis bzw. das Verlassen des
Hoheitsgebietes des betreffenden Mitgliedstaats.
Im ersten Jahr des Bestehens dieser Datenbank wurden insgesamt 17.287 Fälle von
doppelten oder mehrfachen Asylanträgen registriert. Dies entspricht etwa 7% der
insgesamt 246.902 gespeicherten Personen.
Quellen:
www.oe-journal.at
www.migration-info.de
"Eurodac"-System
(Informationsseite der EU)
Informationsseite
des deutschen "Bundesbeauftragten für den Datenschutz"
Dubliner Übereinkommen
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N.SIS (Nationales Schengener Informationssystem):
Oesterreich ist Mitglied im Schengener Informationssystem. - Internationalen
Austausch von Polizeidaten wie zum Beispiel Daten zur Kfz- und Sachfahndung.
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Mit Stand 18. Feber 1999 sind 92.236 österreichische Fahndungen im SIS
gespeichert.
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Im Jahr 1998 gab es seitens österreichischer Behörden insgesamt ca. 37
Millionen Zugriffe auf das SIS.
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Das SIS ist ein Fahndungssystem und kein Analysesystem, weshalb das Zeichnen
von Persönlichkeitsbildern mit den darin enthaltenen Grunddaten nicht möglich
ist.
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Es ist in Österreich von ca. 14.300 Datenendgeräten technisch möglich, auf SIS
- Daten zuzugreifen.
SIS II ist die technische Voraussetzung für die Erweiterung des
Schengen-Raumes um die neuen EU-Staaten, das System wird wahrscheinlich 2007
fertig gestellt werden.
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TECS (Informationssystem des Europäischen Polizeiamts - EUROPOL):
Das Informationssystem des Europäischen Polizeiamts (EuroPol) wurde mit dem
EuroPol-Übereinkommen (Art. 7 bis 9) vom 26. Juli 1995 eingerichtet.
Die Aufgabe des Informationsystems, ist das Speichern von Personendaten von
Personen die einer konkreten Straftat verdächtigt werden oder auch nur die
Annahme getroffen wurde, daß eine Person irgendwann eine Straftat begehen
könnte. Die Entscheidung darüber haben die DirektorInnen von EuroPol, die
nationalen VerbindungsbeamtInnen sowie die ermächtigten Europol-Bediensteten.
Eine Löschung tritt bei einem rechtskräftigen Freispruch ein. Im Fall, daß
einmal die Annahme, daß jemand irgendwann eine Straftat begehen könnte,
getroffen wurde, besteht weder die Verpflichtung noch die rechtliche
Möglichkeit auf Löschung - sondern nur auf Änderung der Daten.
Die handelnden Personen von EuroPol genießen das Vorrecht auf Immunität vor
jeder Strafverfolgung (und das nicht nur im Rahmen der Tätigkeit für EuroPol),
falls die Dauer des Dienstvertrages länger als ein Jahr ist.
EuroPol ist es nicht nur gestattet die Daten einzelner Behörden zu speichern,
sondern darf diese Informationen auch beliebig verknüpfen (kein Datenschutz)
und weitergehende Analysen vornehmen sowie auch Daten von Dritten mit
einzubeziehen.
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